Antwort:Das Pönale beim Verzug mit der MWSt-Zahlung in der Tschechischen Republik
„Wegen eines Missverständnisses haben wir unsere vierteljährliche Vorauszahlung für die Mehrwertsteuer (260 000,- Kc) 10 Tage zu spät überwiesen. Für dieses kleine Versäumnis wurde uns vom Finanzamt eine Strafe von 28 600,- Kc in Rechnung gestellt. Ist es ein üblicher Betrag oder ist er unangemessen hoch, so dass wir Widerspruch einlegen sollten?“
Die Satzungen für Geldstrafen sind in der Tschechischen Republik wirklich ziemlich hoch. Für eine späte Einreichung der Steuererklärung kann der Steuerverwalter die Steuer um bis 10 % erhöhen (was in Ihrem Fall 26 Tsd. CZK bedeutet), aber bei einer Einreichung um 10 Tage später fällt mir diese Strafe zu streng.
Gegen diesen Bescheid ist eine Berufung möglich, die aber die zahlugsaufschiebende Wirkung nicht hat. Bei einem Zahlungsverzug kommt dazu das Pönale 0,1 % täglich. Was in 10 Tagen 2600 CZK ausmacht, also war die Gesamtbemessung richtig. Auch gegen das Pönale aus Zahlungsverzug kann man sich berufen, aber da wird in der letzten Zeit der Berufung nur selten stattgegeben.
Paradoxweise: wenn ein Steuerpflichtiger in Ihrem Fall nach 10 Tagen irrtümlich eine falsche Steuererklärung auf 0,- CZK abgeben würde und am folgenden Tag würde er den Fehler feststellen und an diesem 11. Tag die richtige Steuer bezahlen, und nach 30 Tagen eine nachträgliche Steuererklärung mit dem richtigen Stand einreichen lassen, könnte ihm der Steuerverwalter nur ein Strafgeld in der Höhe 0,05 % für die 11 Tage des Zahlungsverzuges (also 1430 CZK) bemessen, und nichts mehr.